Heizungsförderung 2026: Tabelle & Anleitung für 70% KfW-Zuschuss

Der Baukasten

Wie setzen sich die 70% zusammen?

Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) besteht aus einer Basis und verschiedenen Boni. Alle beziehen sich auf die förderfähigen Kosten von maximal 30.000 € (für die erste Wohneinheit).

Die Grundförderung (30%) – Für alle

Egal wie viel Sie verdienen, egal wie alt das Haus ist: Wenn Sie eine alte fossile Heizung (Öl, Gas, Kohle) gegen eine klimafreundliche Lösung (z.B. Wärmepumpe) tauschen, bekommen Sie garantiert 30%.

Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20%) – Für Schnelle

Dieser Bonus ist der Zeitdruck-Faktor.

  • Bis Ende 2028 erhalten Sie 20% extra, wenn Sie Ihre funktionierende (!) Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauschen (oder eine Gasheizung, die älter als 20 Jahre ist).
  • Wichtig für 2026: Sie sind noch voll im Zeitfenster für den maximalen Bonus! Ab 2029 sinkt dieser Bonus schrittweise.

Der Einkommens-Bonus (30%) – Für Haushalte unter 40.000€

Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 €? Dann erhalten Sie weitere 30% Bonus.
(Hinweis: Das „zu versteuernde“ Einkommen ist oft deutlich niedriger als das Brutto-Einkommen. Ein Blick in den Steuerbescheid lohnt sich fast immer!)

Der Effizienz-Bonus (5%)

Für besonders effiziente Wärmepumpen (die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder natürliche Kältemittel verwenden) gibt es noch einmal 5% on top.

Die Deckelung

Maximal 70%

Sie können rechnen: 30% + 20% + 30% + 5% = 85%?
Leider nein. Der Staat hat die Förderung bei maximal 70% gedeckelt.
Das bedeutet konkret:

  • Maximal förderfähige Summe: 30.000 €
  • Davon 70%: 21.000 €
  • Das ist der maximale Zuschuss, den Sie geschenkt bekommen.

(Zusätzlich gibt es noch einen Ergänzungskredit für die Restkosten, den Sie zinsgünstig aufnehmen können.)

Schritt-für-Schritt zum Geld (Wichtig!)

Hier machen die meisten den Fehler. Die Reihenfolge ist entscheidend! Seit 2024 gilt:

  1. Planung: Lassen Sie sich von einem Energieberater oder Fachbetrieb ein Angebot erstellen.
  2. Vertrag: Sie müssen den Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Handwerker bereits unterschrieben haben.
    • Achtung: Der Vertrag muss eine „aufschiebende Bedingung“ enthalten (Gültig nur, wenn Förderung bewilligt wird). Das wissen gute Handwerker aber.
  3. Antrag: Erst JETZT stellen Sie den Antrag im KfW-Portal („Meine KfW“).
  4. Start: Nach Zusage können Sie loslegen.

Fazit

Erst Angebot, dann Antrag

Wer heute noch auf seiner alten Ölheizung sitzt, verbrennt bares Geld. Nutzen Sie die Zeit bis 2026/2028, um den Geschwindigkeits-Bonus mitzunehmen.

Ihr erster Schritt: Holen Sie sich Vergleichsangebote ein, um zu sehen, was eine Wärmepumpe für Ihr Haus kostet. Erst wenn Sie den Preis kennen, wissen Sie, wie viel die 70% wert sind.


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Autor

Verfasst von: Julian Z.
Julian hilft Hausbesitzern, die maximale staatliche Förderung auszuschöpfen.