
KfW Heizungsförderung 2026: So sichern Sie sich 70% Zuschuss (Anleitung)
Es klingt fast zu schön, um wahr zu sein: Der Staat übernimmt bis zu 70% der Kosten für Ihre neue Heizung. Doch Vorsicht – das Geld wird nicht automatisch überwiesen. Die Förderung der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist ein Baukasten-System. Nur wer die Bausteine richtig kombiniert, holt das Maximum heraus.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen genau, wer wie viel bekommt und welche Stolpersteine Sie vermeiden müssen.
Der Baukasten
Wie setzen sich die 70% zusammen?
Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) besteht aus einer Basis und verschiedenen Boni. Alle beziehen sich auf die förderfähigen Kosten von maximal 30.000 € (für die erste Wohneinheit).
Die Grundförderung (30%) – Für alle
Egal wie viel Sie verdienen, egal wie alt das Haus ist: Wenn Sie eine alte fossile Heizung (Öl, Gas, Kohle) gegen eine klimafreundliche Lösung (z.B. Wärmepumpe) tauschen, bekommen Sie garantiert 30%.
Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20%) – Für Schnelle
Dieser Bonus ist der Zeitdruck-Faktor.
- Bis Ende 2028 erhalten Sie 20% extra, wenn Sie Ihre funktionierende (!) Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauschen (oder eine Gasheizung, die älter als 20 Jahre ist).
- Wichtig für 2026: Sie sind noch voll im Zeitfenster für den maximalen Bonus! Ab 2029 sinkt dieser Bonus schrittweise.
Der Einkommens-Bonus (30%) – Für Haushalte unter 40.000€
Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 €? Dann erhalten Sie weitere 30% Bonus.
(Hinweis: Das „zu versteuernde“ Einkommen ist oft deutlich niedriger als das Brutto-Einkommen. Ein Blick in den Steuerbescheid lohnt sich fast immer!)
Der Effizienz-Bonus (5%)
Für besonders effiziente Wärmepumpen (die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder natürliche Kältemittel verwenden) gibt es noch einmal 5% on top.
Die Deckelung
Maximal 70%
Sie können rechnen: 30% + 20% + 30% + 5% = 85%?
Leider nein. Der Staat hat die Förderung bei maximal 70% gedeckelt.
Das bedeutet konkret:
- Maximal förderfähige Summe: 30.000 €
- Davon 70%: 21.000 €
- Das ist der maximale Zuschuss, den Sie geschenkt bekommen.
(Zusätzlich gibt es noch einen Ergänzungskredit für die Restkosten, den Sie zinsgünstig aufnehmen können.)
Schritt-für-Schritt zum Geld (Wichtig!)
Hier machen die meisten den Fehler. Die Reihenfolge ist entscheidend! Seit 2024 gilt:
- Planung: Lassen Sie sich von einem Energieberater oder Fachbetrieb ein Angebot erstellen.
- Vertrag: Sie müssen den Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Handwerker bereits unterschrieben haben.
- Achtung: Der Vertrag muss eine „aufschiebende Bedingung“ enthalten (Gültig nur, wenn Förderung bewilligt wird). Das wissen gute Handwerker aber.
- Antrag: Erst JETZT stellen Sie den Antrag im KfW-Portal („Meine KfW“).
- Start: Nach Zusage können Sie loslegen.
Fazit
Erst Angebot, dann Antrag
Wer heute noch auf seiner alten Ölheizung sitzt, verbrennt bares Geld. Nutzen Sie die Zeit bis 2026/2028, um den Geschwindigkeits-Bonus mitzunehmen.
Ihr erster Schritt: Holen Sie sich Vergleichsangebote ein, um zu sehen, was eine Wärmepumpe für Ihr Haus kostet. Erst wenn Sie den Preis kennen, wissen Sie, wie viel die 70% wert sind.
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Autor
Verfasst von: Julian Z.
Julian hilft Hausbesitzern, die maximale staatliche Förderung auszuschöpfen.